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Informationen zum Entlastungsbetrag

Schriftzug „Alltagsbegleitung ins Licht gerückt“

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungs­betrag. Dieses Budget können Sie nutzen, um „entlastende“ Dienst­leistungen komplett oder anteilig zu finanzieren.
Wichtig: Dieses Geld ist ein zweckgebundenes Guthaben bei Ihrer Pflegekasse und kann ausschließlich für entlastende Dienst­leistungen zugelassener Träger / Personen, wie z.B. für Alltags­begleitung, verwendet werden.

Die Alltagsbegleitung soll dazu beitragen, dass Sie als Senior oder Seniorin möglichst lange zuhause bleiben können und Ihren Alltag weiterhin selbständig mit angenehmen sozialen Kontakten bewältigen können.

Alltagsbegleitung meint z. B.

  • Einkaufshilfen, Kochen, gemeinsames Essen
  • Begleitdienste zu Ärzten, Behörden etc.
  • Freizeitmitgestaltung
  • gemeinsame Unternehmungen etc.
  • hauswirtschaftliche Unterstützung

„Alltagsbegleitung ins Licht gerückt“

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Alltagsbegleitung und informieren Sie detailliert über alles, was damit zusammenhängt. Zudem bieten wir an, eine passende Alltagsbegleitung für Sie zu finden. Unser Angebot ist für Senioren selbst, aber auch für Ihre Angehörigen.

Unser Service für Sie

  • Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in persönlichen Gesprächen.
  • Wir suchen mit Ihnen zusammen Alltagsbegleiter aus der Region, die zu Ihnen und Ihren Wünschen passen, und nehmen Kontakt zu regionalen Anbietern auf.
  • Wir beraten Sie, wie die Alltagsbegleitung über die Pflegekassen finanziert werden kann.
  • Wir erledigen mit Ihnen die formalen Bedingungen und klären mit Ihnen die jeweiligen vertraglichen Rahmenbedingungen
  • Wenn Sie das wünschen, kommen wir zu Ihnen nachhause und beraten Sie - gerne auch im Kreis Ihrer Angehörigen.

Unser Service ist für Sie kostenlos.

Kontakt und Information

Jan Franosch
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