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Informationen zum Entlastungsbetrag

Schriftzug „Alltagsbegleitung ins Licht gerückt“

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungs­betrag. Dieses Budget können Sie nutzen, um „entlastende“ Dienst­leistungen komplett oder anteilig zu finanzieren.
Wichtig: Dieses Geld ist ein zweckgebundenes Guthaben bei Ihrer Pflegekasse und kann ausschließlich für entlastende Dienst­leistungen zugelassener Träger / Personen, wie z.B. für Alltags­begleitung, verwendet werden.

Die Alltags­begleitung soll dazu beitragen, dass Sie als Senior oder Seniorin möglichst lange zuhause bleiben können und Ihren Alltag weiterhin selbständig mit angenehmen sozialen Kontakten bewältigen können.

Alltags­begleitung meint z. B.

  • Einkaufshilfen, Kochen, gemeinsames Essen
  • Begleitdienste zu Ärzten, Behörden etc.
  • Freizeitmitgestaltung
  • gemeinsame Unternehmungen etc.
  • hauswirtschaftliche Unterstützung

„Alltags­begleitung ins Licht gerückt“

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Alltags­begleitung und informieren Sie detailliert über alles, was damit zusammenhängt. Zudem bieten wir an, eine passende Alltags­begleitung für Sie zu finden. Unser Angebot ist für Senioren selbst, aber auch für Ihre Angehörigen.

Unser Service für Sie

  • Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in persönlichen Gesprächen.
  • Wir suchen mit Ihnen zusammen Alltagsbegleiter aus der Region, die zu Ihnen und Ihren Wünschen passen, und nehmen Kontakt zu regionalen Anbietern auf.
  • Wir beraten Sie, wie die Alltags­begleitung über die Pflegekassen finanziert werden kann.
  • Wir erledigen mit Ihnen die formalen Bedingungen und klären mit Ihnen die jeweiligen vertraglichen Rahmenbedingungen
  • Wenn Sie das wünschen, kommen wir zu Ihnen nachhause und beraten Sie - gerne auch im Kreis Ihrer Angehörigen.

Unser Service ist für Sie kostenlos.

Kontakt und Information

Jan Franosch
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Dieses Projekt wird gefördert durch

Logo von „Stiftung ANTENNE BAYERN hilft“
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